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Befristeter Arbeitsvertrag – was bei solch einem Vertrag zu beachten ist

In der heutigen Zeit kommt es immer öfter vor, dass Arbeitsverträge befristet werden. Jedoch kennen nur die wenigsten Arbeitnehmer die zu beachtenden Aspekte, wenn ihnen solch ein Vertrag unterbreitet wird. Damit Sie wissen woran Sie sind, haben wir die wichtigsten Fakten rund um das Thema befristeter Arbeitsvertrag zusammengestellt.

Arbeitgeber müssen strenge Vorschriften beachten, wenn sie Mitarbeiter befristet einstellen wollen. Es gibt zwei Variationen der Befristung. Einmal gibt es befristete Arbeitsverträge die keinen Grund für die Befristung haben. Bei solch einem Vertrag darf nur eine maximale Arbeitsdauer von zwei Jahren angegeben sein. Möchte der Arbeitgeber einen Mitarbeiter länger als zwei Jahre befristet beschäftigen, so muss er einen triftigen Grund dafür angeben - dies ist die zweite Variation. Aber auch hier, kann sich der Arbeitgeber keinen Grund einfach aus den Fingern saugen. Im Gesetz ist klar definiert, welche Gründe gelten und welche nicht. So muss ein befristeter Arbeitsvertrag, mit einer längeren Befristungsdauer als zwei Jahre, immer sachlich gerechtfertigt sein.

Das heißt, wenn zum Beispiel ein Mitarbeiter eingestellt werden soll, weil ein neues Projekt bearbeitet werden muss, so kann dass Unternehmen einen für die Projektdauer Jahre befristeten Arbeitsvertrag ausstellen, auch wenn die Projektdauer länger als zwei Jahre betragen wird. Auch ein Vertretungsmitarbeiter kann einen länger als zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag bekommen, wenn er zum Beispiel als Vertretung eines Mitarbeiters im Erziehungsurlaub eingesetzt wird. Ein weiteren sachlichen Grund sieht der Gesetzgeber darin, junge Berufstätige zu Fördern, und erlaubt damit Unternehmen, junge Menschen die gerade erst ihre Ausbildung oder ihr Studium beendet haben mit einer längeren Befristung als zwei Jahre einzustellen.

Allerdings sind beide Variationen der befristeten Arbeitsverträge ungültig, wenn ein der Mitarbeiter im Unternehmen schon mal einen unbefristeten Arbeitsvertrag hatte. Der Gesetzgeber hat sich diese Hürde ausgedacht, damit der Arbeitnehmer vor einer Entlassung aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnisses und der neuen Einstellung mit einem befristeten Vertrag, geschützt ist. Zusätzlich können befristete Arbeitsverträge innerhalb des vorgeschriebenen oder des festgelegten Zeitraums nur dreimal vom Arbeitgeber verlängert werden.

Ausnahmen zu diesen Regeln sind nur zulässig, wenn sie durch Vorschriften in den entsprechenden Tarifverträgen vereinbart wurden. Auch Start-Up Unternehmen werden von diesen Regelungen ausgeschlossen. Sie dürfen innerhalb der ersten vier Gründerjahre befristete Verträge mit Laufzeiten bis zu vier Jahren ohne die Angabe von Gründen benutzen. Als Anreiz für Unternehmen ältere Mitarbeiter einzustellen, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Bewerber die älter als 58 Jahre sind ohne Angabe von Gründen befristet eingestellt werden können - allerdings auch mit der Einschränkung, dass der neue Mitarbeiter noch nie ein Festangestellten-Verhältnis im Unternehmen hatte.

Wichtig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, dass ein befristeter Arbeitsvertrag nicht vor Ablauf der Vertragsdauer ordentlich gekündigt werden kann. Damit dies möglich ist, muss eine spezielle Regelung mit in den Vertrag aufgenommen werden. Beendet ist das Arbeitsverhältnis im Normalfall erst nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Beläuft sich die Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses auf mehr als fünf Jahre, kann der Arbeitnehmer kündigen. Allerdings muss er eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten. In allen anderen Punkten müssen befristet eingestellte Mitarbeiter, genauso behandelt werden wie alle anderen.





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