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Rechtsgrundlagen bei Mobbing

In Deutschland ist Mobbing noch kein rechtlicher Straftatbestand - weshalb nur einzelne Verhaltensweisen strafrechtlich verfolgt werden können. Allerdings ist es oft ein wenig problematisch, da die Opfer konkret Nachweisen müssen, dass sie Opfer von Mobbing geworden sind. Deshalb wir den Betroffenen von Experten geraten, ein so genanntes Mobbingtagebuch zu führen und dort alle Details wie Uhrzeit, Beteiligte und den genauen Vorfall festzuhalten. Auch eventuelle psychische oder physische Auswirkungen sollen so detailliert wie möglich dokumentiert werden.

Artikel 1 und 2 des deutschen Grundgesetzes verpflichten den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter vor einer zu großen psychischen Belastung bewahrt werden. Das heißt ganz einfach, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, das Persönlichkeitsrecht jedes Einzelnen, die Gesundheit sowie auch die Ehre des Mitarbeiters am Arbeitsplatz zu schützen ist. Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Grundsätze, zum Beispiel indem er bei Mobbingfällen nicht interveniert, haben die Betroffenen die Möglichkeit, auch den Arbeitgeber zu verklagen.

Leider gibt es in Deutschland noch keine konkreten Gesetze gegen Mobbing, wie es in weiten Teilen Europas schon lange üblich ist. Doch auch mit Hilfe des Arbeitsschutzgesetztes können sich Betroffene wehren.





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