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Was kann man gegen Mobbing tun?

Nicht nur die Mobbingbetroffenen haben die Möglichkeit sich gegen Mobbing zu wehren - auch die Unternehmen und auch die Gesellschaft müssen ihren Teil dazu beitragen, Mobbing zu unterbinden oder wenigsten einzuschränken.

Den Opfern der fiesen Anschläge raten die Experten vor allem, den Tätern Grenzen zu setzen. Dies hört sich theoretisch sehr leicht an, aber in der Praxis ist dies eine hohe Hürde. Doch wenn die Betroffenen den Tätern nicht ein klares „ Stopp!“ signalisieren, bestätigen sie diese in ihrer Verhaltensweise und sie verfolgen weiter den eingeschlagenen Weg. Wichtig ist es so früh wie möglich zu reagieren, denn sind erst einmal ein paar Wochen oder Monate vergangen, befinden sich die meisten Opfer nicht mehr in der dazu notwenigen seelischen Verfassung. Doch es gibt noch einen zweiten Punkt, weshalb man seinen ganzen Mut zusammennehmen sollte um den Mobbern Paroli zu bieten. Auf der einen Seite wird damit dem Mobber signalisiert, dass er ab sofort auf Gegenwehr stoßen wird und auf der anderen Seite fühlen sich die Betroffenen nicht mehr als wehrloses Opfer und strahlen dieses neue Selbstvertrauen auch aus. Diese Aspekte allein können schon dazu führen, dass der Mobber ablässt und der Betroffene wieder seinen gewohnten Alltag leben kann. Auf der andern Seite kann dies Gegenwehr aber auch zu einer absoluten Eskalation führen, bei welcher man auf Hilfe von Außen angewiesen ist.

Eine solche Hilfe kann ein Arbeitskollege oder der Betriebs- beziehungsweise der Personalrat sein. Doch leider kommt es häufig vor, dass niemand im Betrieb den Betroffenen unterstützt. Für solche Fälle gibt es externe Beratungsstellen an die sich Mobbingopfer wenden können. In jeden Fall muss aber der Vorgesetzte informiert werden, denn sobald dies geschehen ist, besteht für das Unternehmen eine Fürsorge Pflicht der nachgekommen werden muss. Diese Fürsorgepflicht beinhaltet eine wirksame Intervention, das heißt zum Beispiel es müssen Mitarbeitergespräche geführt werden, Abmahnungen und Kündigungen ausgesprochen werden oder der Betroffene in eine andere Abteilung versetzt werden. Es gibt verschiedene Sonderregelungen die dem Arbeitgeber ermöglichen den Mobber fristlos zu entlassen. Aber auch die Möglichkeit einen Mediator einzuschalten ist eine gute Interventionsmaßnahme, welche jedoch nur wirksam ist, wenn auch der Täter an der Lösung des Problems interessiert ist.

Auch über verschiedene Präventivmaßnahmen sollte in den Unternehmen nachgedacht werden, denn meist lässt sich schon mit der Aufklärung der Mitarbeiter das Problem Mobbing in den Griff bekommen. Manche Unternehmen gehen noch einen Schritt weiter und lassen Ihre Mitarbeiter eine Vereinbarung unterschreiben, welche den fairen Umgang miteinander regelt. Doch sollte dann trotzdem noch ein Mobbingfall auftreten, sind die Unternehmen angehalten ihren Teil zur Genesung des Geschädigten Mitarbeiters beizutragen. Hierfür gibt es spezielle Selbsthilfegruppen, Psychotherapien und medizinische Unterstützungsmaßnahmen. Sollte jedoch ein Arbeitgeber gar nicht auf die Mobbingvorfälle reagieren, oder die eingeleiten Maßnahmen nicht Erfolgs versprechend sein, kann das Opfer auch zur letzten Möglichkeit greifen und das Unternehmen auf Schadenersatz verklagen.





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