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wie der Versicherungsumfang einer Studenten Krankenversicherung aussehen sollteÜber das Thema Krankenversicherung müssen sich nur die wenigsten Studienanfänger Gedanken machen. Zwar verlangen die meisten Hochschulen bei der Einschreibung einen Nachweis dass man entsprechend versichert ist, aber das war es dann auch schon. In aller Regel ist man als Student bei der elterlichen Krankenkasse mitversichert. Eine Ausnahme stellen lediglich private Krankenversicherungen dar.Allerdings ist man nicht ewig über seine Eltern mitversichert - ab dem Alter von 25 Jahren muss man selbst eine Krankenversicherung abschließen. Ist die Altersgrenze erreicht, bietet einem die elterliche beziehungsweise die bisherige Krankenkasse in aller Regel ganz von selbst einen entsprechenden Studententarif an. Was die Höhe solch einer Krankenversicherung für Studenten angeht, so beläuft sich diese auf durchschnittlich 60 Euro im Monat. Auch wenn sich die Beitragshöhen der einzelnen Krankenkassen nicht sonderlich voneinander unterscheiden, empfiehlt es sich dennoch unterschiedliche Angebote miteinander zu vergleichen. Je nach Versicherungsgesellschaft umfassen die Versicherungen noch weitere Leistungen. So bieten beispielsweise einige Krankenkassen einen so genannten Absolventenschutz an – für den die meisten Studenten später sehr dankbar sind. Je nach Krankenkasse ist man über den Absolventenschutz nach Beendigung des Studiums noch 3 bis 6 Monate weiterhin über den günstigen Studententarif krankenversichert. Erst nach Ablauf dieser Zeit muss man in einen anderen – logischerweise teureren – Versicherungstarif wechseln. Allerdings wird der Absolventenschutz nur Versicherungsnehmern angeboten, die ihren Versicherungsbeitrag bereits selbst bezahlt haben – die also nicht mehr über ihre Eltern mitversichert sind. Ein wichtiges Thema ist auch der Auslandskrankenschutz. Egal ob Auslandspraktikum, Auslandssemester oder gar Auslandsstudium – für Auslandsaufenthalte muss man auf jeden Fall eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen. Eine gesetzliche Krankenkasse kommt für sämtliche Krankheitskosten die im Ausland entstehen nicht auf. Gleiches gilt übrigens auch für die private Krankenversicherung – es sei denn, man hat einen speziellen Tarif abgeschlossen. |
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